Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.